Öffnen – Aufgabebilanz Eür

Vorlage und Muster für Aufgabebilanz Eür zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im Excel (XLSX)– und Spreadsheet

 


Excel (.xlsx) Datei
⭐⭐⭐⭐⭐ 4.37
Ergebnisse – 6866
Autor – Hagen von Lichtenberg
Prüfer – Anselm Breitenbach

Zwei verschiedene Excel-Vorlagenoptionen


Hier haben wir vier weitere Optionen im Excel-Format zum Herunterladen der Vorlage für Sie bereitgestellt.



1. Welche Ausgaben sind als Betriebsausgaben in der EÜR anerkannt?

Problem: Viele Selbständige und Kleinunternehmer sind unsicher, welche Ausgaben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Betriebsausgaben anerkannt werden.

Lösung: Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Einige Beispiele sind:

  • Miete und Pacht für Geschäftsräume
  • Personalkosten wie Löhne und Gehälter
  • Gewerbesteuer und andere betriebliche Steuern
  • Fahrtkosten für betriebliche Fahrten
  • Büromaterial und andere consumables

Es ist wichtig, alle Belege und Nachweise ordnungsgemäß zu erfassen und aufzubewahren, um diese Ausgaben gegenüber dem Finanzamt zu belegen.


2. Wie gehe ich mit privaten und betrieblichen Ausgaben in der Buchführung um?

Problem: Die Trennung von privaten und betrieblichen Ausgaben kann verwirrend sein, insbesondere wenn Güter und Dienstleistungen sowohl privat als auch betrieblich genutzt werden.

Lösung: Es ist essenziell, private und betriebliche Ausgaben strikt zu trennen. Für gemischt genutzte Güter und Dienstleistungen gelten folgende Regeln:

  • Kfz-Kosten: Betrieblich gefahrene Kilometer können entweder pauschal mit 0,30 Euro pro Kilometer oder durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden.
  • Telefonkosten: Es kann ein angemessener Anteil für die betriebliche Nutzung angesetzt werden.
  • Arbeitsmittel: Wenn diese überwiegend betrieblich genutzt werden, können sie vollständig als Betriebsausgaben angesetzt werden.

Die genaue Methode der Aufteilung sollte dokumentiert und nachvollziehbar sein, um eventuelle Nachfragen vom Finanzamt lückenlos beantworten zu können.


3. Welche Einnahmen müssen in der EÜR erfasst werden?

Problem: Unsicherheit darüber, welche Einnahmen in der EÜR berücksichtigt werden müssen, führt oft zu Fehlern bei der Buchführung.

Lösung: Alle betrieblichen Einnahmen müssen in der EÜR erfasst werden, dies umfasst:

  • Umsätze aus Warenverkäufen und Dienstleistungen
  • Zinserträge aus betrieblichen Bankkonten
  • Mieterträge aus betrieblich genutzten Immobilien
  • Entschädigungen und Versicherungsleistungen für den Betrieb
  • Dienstleistungsvergütungen und Beratungshonorare

Es ist wichtig, jede Einnahme sorgfältig zu dokumentieren und die entsprechenden Belege zu erfassen und aufzubewahren.


4. Wie wird die Umsatzsteuer in der EÜR korrekt behandelt?

Problem: Die korrekte Behandlung der Umsatzsteuer kann komplex sein, besonders wenn es um Vorsteuerabzug und Umsatzsteuervoranmeldungen geht.

Lösung: Bei der EÜR handelt es sich um die Nettodarstellung der Einnahmen und Ausgaben. Die Umsetzung der Umsatzsteuer in der EÜR erfolgt wie folgt:

  • Einnahmen: Die vereinnahmte Umsatzsteuer muss als Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt gebucht werden.
  • Ausgaben: Die gezahlte Vorsteuer kann als Erstattung gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.
  • Voranmeldungen: Regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen müssen erstellt und die fällige Umsatzsteuer fristgerecht gezahlt werden.

Es ist ratsam, ein separates Konto für die vereinnahmte Umsatzsteuer zu führen, um Übersichtlichkeit und korrekte Abführung sicherzustellen.


5. Welche Nachweise und Belege muss ich für die EÜR aufbewahren?

Problem: Fehlerhafte oder unzureichende Aufbewahrung von Nachweisen und Belegen kann zu steuerlichen Problemen führen.

Lösung: Alle Belege, die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben dokumentieren, müssen für die Dauer von zehn Jahren aufbewahrt werden. Zu den aufzubewahrenden Dokumenten zählen:

  • Rechnungen und Kassenbelege über Einnahmen und Ausgaben
  • Verträge und Quittungen
  • Bankbelege und Kontoauszüge
  • Fahrtenbücher und Arbeitszeitnachweise, soweit sie betrieblich relevant sind
  • Steuerbescheide und Korrespondenz mit dem Finanzamt

Es ist empfehlenswert, die Belege sowohl physisch als auch digital organisiert zu halten, um im Falle einer Betriebsprüfung jederzeit Auskunft geben zu können.