Öffnen – Bewirtungsbeleg

Muster und Vorlage für Bewirtungsbeleg zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im Excel (XLSX)– und Spreadsheet

 


Excel (.xlsx) Datei
⭐⭐⭐⭐⭐ 4.67
Ergebnisse – 5347
Autor – Klara Hohenstein
Prüfer – Gretchen Tiefenbrunner

Zwei verschiedene Excel-Vorlagenoptionen


Hier haben wir vier weitere Optionen im Excel-Format zum Herunterladen der Vorlage für Sie bereitgestellt.



1. Welche Angaben müssen zwingend auf einem Bewirtungsbeleg enthalten sein?

Um sicherzustellen, dass Ihr Bewirtungsbeleg steuerlich anerkannt wird, sollte er die folgenden Angaben enthalten:
  • Datum und Uhrzeit der Bewirtung – zur Nachvollziehbarkeit der Ausgaben.
  • Angaben zum Ort der Bewirtung – Name und Adresse des Restaurants oder der Gaststätte.
  • Angaben zu den bewirteten Personen – Namen und gegebenenfalls deren Firmenzugehörigkeit.
  • Bewirtungsgrund – Kurze, präzise Angaben zur Geschäftsrelevanz der Bewirtung.
  • Gesamtkosten der Bewirtung, inkl. Beleg über das bezahlte Trinkgeld.
  • Unterschrift des Bewirtenden – als Nachweis der geschäftlichen Veranlassung.

2. Wie dokumentiere ich den Anlass der Bewirtung korrekt?

Der Anlass der Bewirtung muss plausibel und nachvollziehbar dokumentiert werden, z.B.:
  • „Geschäftsbesprechung mit Vorstellung neuer Produktlinien“
  • „Verhandlungen zu Vertragsabschluss“
  • „Kundengespräch über zukünftige Projekte“
Wichtig ist, dass der dokumentierte Anlass einen klaren geschäftlichen Zweck widerspiegelt.

3. Welchen Betrag darf ich für Trinkgeld angeben und wie muss dieser dokumentiert werden?

Trinkgeld kann steuerlich berücksichtigt werden, sollte jedoch im angemessenen Rahmen bleiben (ca. 5-10 % der Gesamtrechnung). Dokumentation:
  • Trinkgeldbetrag auf dem Bewirtungsbeleg vermerken und separate Quittung des Bedienungspersonals beilegen, falls verfügbar.
  • Trinkgeld muss auf der Quittung/Rechnung klar ausgewiesen sein, ggf. manuell hinzugefügt und unterschrieben.

4. Welche Unterschiede gibt es zwischen einem Bewirtungsbeleg und einer normalen Restaurantrechnung?

Ein Bewirtungsbeleg hat spezifische Anforderungen im Vergleich zu einer normalen Restaurantrechnung:
  • Bewirtungsbeleg: Muss zwingend Angaben zur bewirteten Person, den Anlass und die Unterschrift enthalten.
  • Restaurantrechnung: Enthält in der Regel nur die konsumierten Speisen und Getränke sowie das Datum.
  • Zusätzlich kann der Bewirtungsbeleg handschriftliche Ergänzungen wie Trinkgeld und Anlass der Bewirtung enthalten.
Ein *Bewirtungsbeleg* ist speziell für steuerliche Zwecke gedacht und erfordert daher detailliertere Angaben.

5. Wie gehe ich mit der Mehrwertsteuer auf dem Bewirtungsbeleg um?

Bei der Mehrwertsteuer auf dem Bewirtungsbeleg sollten folgende Punkte beachtet werden:
  • Getrennte Ausweis der Mehrwertsteuer auf der Bewirtungsrechnung (in Deutschland sind dies 7 % auf Speisen und 19 % auf Getränke).
  • Im Excel-Bewirtungsbeleg sollte eine automatische Berechnung der Mehrwertsteuer integriert sein.
  • Die Mehrwertsteuer muss getrennt von den Nettobeträgen ausgewiesen werden und entsprechend buchhalterisch erfasst werden.
Für die steuerliche Absetzung ist ein korrekter Mehrwertsteuerausweis unerlässlich.