Vorlage und Muster für Wohnflächenberechnung Für Bank zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im Excel (XLSX)– und Spreadsheet
Excel (.xlsx) Datei |
⭐⭐⭐⭐⭐ 4.30 |
Ergebnisse – 6699 |
Autor – Klara Hohenstein |
Prüfer – Anselm Breitenbach |
Zwei verschiedene Excel-Vorlagenoptionen
Hier haben wir vier weitere Optionen im Excel-Format zum Herunterladen der Vorlage für Sie bereitgestellt.
1. Wie gehe ich mit Schrägen und Dachflächen bei der Wohnflächenberechnung um?
Bei der Berechnung der Wohnfläche stellen Schrägen und Dachflächen besondere Herausforderungen dar. Das Wohnflächenberechnungsgesetz (WoFlG) sieht spezifische Regelungen vor:
- Bereiche mit einer Höhe von weniger als 1 Meter: Diese Flächen werden grundsätzlich nicht zur Wohnfläche gezählt.
- Bereiche mit einer Höhe von 1 bis 2 Metern: Diese Flächen werden nur zu 50 % zur Wohnfläche hinzugezählt.
- Bereiche mit einer Höhe von mehr als 2 Metern: Diese Flächen werden vollständig zur Wohnfläche gezählt.
Für Ihre Excel-Vorlage ist es hilfreich, separate Spalten für die verschiedenen Höhenkategorien zu erstellen, um die Berechnung zu automatisieren.
2. Welche Räume gelten als Wohnfläche und welche nicht?
Das Wohnflächenberechnungsgesetz (WoFlG) definiert klar, welche Räume zur Wohnfläche gezählt werden dürfen:
- Wohnfläche: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Badezimmer, Flure und Abstellräume innerhalb der Wohnung.
- Nicht zur Wohnfläche gehören: Kellerräume, Heizungsräume, Garagen, Waschküchen, Trockenräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung und vergleichbare Räume.
Achten Sie in Ihrer Excel-Vorlage darauf, diese Unterschiede klar darzustellen, um Missverständnisse zu vermeiden.
3. Wie berücksichtigt man Balkone und Terrassen in der Berechnung?
Balkone, Terrassen und Loggien werden teilweise zur Wohnfläche hinzugezählt, jedoch nur anteilig:
- In der Regel: Balkone und Terrassen werden zu 25 % der Fläche in die Wohnfläche eingerechnet.
- Hochwertige Ausführungen: Bei besonders hochwertig gestalteten und nutzbaren Balkonen und Terrassen kann eine Anrechnung von bis zu 50 % erfolgen.
Verwenden Sie in Ihrer Excel-Vorlage separate Eingabefelder für diese Flächen, um die Anrechnung entsprechend anzupassen.
4. Welche Vorschriften und Normen muss ich bei der Wohnflächenberechnung für die Bank beachten?
Bei der Berechnung der Wohnfläche für eine Bankfinanzierung müssen Sie sich an die gültigen Normen und Vorschriften halten:
- Wohnflächenverordnung (WoFlV): Diese Verordnung regelt, wie die Wohnfläche zu berechnen ist.
- Bankenspezifische Vorgaben: Manche Banken haben eigene Regeln zur Wohnflächenberechnung. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Regelungen kennen und einhalten.
Es empfiehlt sich, Ihre Excel-Vorlage regelmäßig auf Aktualisierungen der Normen und spezifischen Bankanforderungen zu überprüfen.
5. Wie erfasse ich korrekt die Flächen von gemeinschaftlich genutzten Bereichen?
Gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Treppenhäuser, gemeinschaftliche Flure und Gemeinschaftsräume werden in der Regel nicht zur Wohnfläche der einzelnen Einheiten gezählt:
- Trennung: Stellen Sie in Ihrer Excel-Vorlage sicher, dass diese Bereiche separat aufgeführt werden.
- Klarheit: Dokumentieren Sie, welche Bereiche zur reinen Wohnfläche gezählt werden und welche nicht.
- Anteilige Berechnung: Falls doch eine anteilige Zuordnung notwendig ist, berechnen Sie den entsprechenden Anteil gemäß den Vorgaben des WoFlG oder spezifischer Vereinsregelungen.
Eine klare Struktur und eindeutige Dokumentation in Ihrer Excel-Vorlage helfen, Missverständnisse bei der Berechnung zu vermeiden.
Nutzen Sie diese Hinweise und Strukturen, um eine präzise und normgerechte Wohnflächenberechnung in Ihrer Excel-Vorlage vorzunehmen. Dies erhöht die Akzeptanz und Verlässlichkeit Ihrer Berechnungen, insbesondere im Kontext von Bankfinanzierungen.